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  1. Measure the length and width of the area you want to mow.
  2. Make sure you have selected the correct measurement units for each dimension.
  3. Click "Calculate" to see how much you require.
  4. Select the product from the list.
EGO's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden („Kunde“), insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder von Lieferanten beziehen (§§ 433, 650 BGB). Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung oder jedenfalls in der zuletzt dem Kunden in Textform mitgeteilten Fassung auch für zukünftige Verträge gleicher Art, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.

In unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen.

Individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Vorbehaltlich des Gegenbeweises bestimmt sich der Inhalt solcher Vereinbarungen nach einem schriftlichen Vertrag oder einer schriftlichen Bestätigung.

Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abzugeben hat (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungs­erklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder Schriftform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Vertretungsberechtigung der erklärenden Person, bleiben unberührt.

Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Gesetzliche Vorschriften gelten daher auch ohne eine solche Klarstellung, soweit sie nicht durch diese AGB abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Berechnungen unter Bezugnahme auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung), in Textform oder durch Lieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Wir behalten uns an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie an dem Kunden überlassenen Formulierungen, Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Broschüren, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen und Hilfsmitteln Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf unser Verlangen hat der Kunde diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und etwaige Kopien zu vernichten, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

Unsere angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht eine feste Lieferfrist individuell vereinbart wurde. Die Einhaltung von Lieferzeiten setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen hinsichtlich des Liefergegenstandes geklärt sind und der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, wie z. B. Mitwirkungspflichten oder zu diesem Zeitpunkt fällige Zahlungen; andernfalls verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Können wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverfügbarkeit der Leistung), nicht einhalten, informieren wir den Kunden hierüber unverzüglich und teilen ihm zugleich die voraussichtliche neue Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Eine Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, uns oder unseren Lieferanten kein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall nicht zur Beschaffung der Ware verpflichtet sind.

Unser Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung des Kunden erforderlich.

Die Rechte des Kunden gemäß § 8 sowie unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab dem Lager der EGO Europe GmbH in Deutschland, ab Werk („EXW“ gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen INCOTERMS), welches zugleich Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art des Versands (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so können wir Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) verlangen. Wir berechnen eine pauschale Entschädigung in Höhe von […] pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist oder – mangels Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. Der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben vorbehalten; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere bei Vertragsschluss aktuellen Listenpreise; diese sind Ab-Werk-Preise einschließlich Umsatzsteuer, jedoch ohne Verpackung. Treten vor dem Liefertermin Änderungen hinsichtlich unserer Preise oder ihrer Kalkulationsgrundlagen ein, behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend anzupassen; dies gilt jedoch nur bei Lieferfristen von mehr als vier Monaten und für Preisänderungen bis zu 10 %. Preisänderungen, die diese Schwelle überschreiten, bedürfen einer neuen Vereinbarung; kommt eine solche innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres entsprechenden Angebots nicht zustande, behalten wir uns vor, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.

Verlangt der Kunde den Versand der Ware (siehe § 4 Abs. 1), trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk sowie etwaige vom Kunden gewünschte Kosten einer Transportversicherung. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang und Lieferung ohne Abzug fällig und zahlbar.

Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen können wir jederzeit Vorauszahlung für die gesamte Lieferung oder einen Teil davon verlangen. Wir erklären einen solchen Vorbehalt spätestens mit der Auftragsbestätigung.

Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, jeweils unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall. Etwaige Kosten oder Gebühren trägt der Kunde und hat sie unverzüglich zu zahlen.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß § 5 Abs. 3 gerät der Kunde in Verzug. Während des Verzugs sind Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu zahlen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Für Kaufleute bleibt unser Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) unberührt.

 

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